Erhöhte Waldbrandgefahr!
Bezirkshauptmannschaften Schwaz, Innsbruck-Land und Landeck erlassen Verbot für das Rauchen und Entzünden von Feuern im Wald
Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen und der derzeit vorherrschenden Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften von Schwaz, Innsbruck-Land und Landeck das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Die Verordnungen der drei Bezirkshauptmannschaften gelten ab sofort.
In sämtlichen südgerichteten Waldbereichen vom Talboden bis auf eine Seehöhe von 1.500 Metern sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Als Gefährdungsbereiche gelten jene, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Von diesem Verbot umfasst sind auch Zweckfeuer wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes sowie das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung.
Text und Bild: Landesfeuerwehrverband Tirol/Wegscheider